Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber leasen, privat nutzen und dabei Steuern und Abgaben sparen: Wie Dienstrad-Leasing funktioniert, was es wirklich kostet und wie Sie Ihr Wunschrad bei Bikedealz.online leasen.
Ein gutes E-Bike kostet schnell 3.000 Euro und mehr. Viele zahlen trotzdem deutlich weniger: über das Dienstrad-Leasing ihres Arbeitgebers. Das Rad gehört dann offiziell der Leasinggesellschaft, Sie fahren es aber genauso wie ein eigenes, im Alltag, am Wochenende und im Urlaub. Wie das funktioniert und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.
So funktioniert Dienstrad-Leasing
Ihr Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter, zum Beispiel JobRad, Bikeleasing-Service oder Lease a Bike. Sie suchen sich Ihr Rad bei einem Händler aus, der Anbieter kauft es und überlässt es Ihrem Arbeitgeber, der es Ihnen zur Nutzung gibt. Die Leasingrate zahlen Sie in den meisten Fällen über eine Gehaltsumwandlung: Sie wird direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Die übliche Laufzeit beträgt 36 Monate. In der Rate ist bei den meisten Anbietern eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden enthalten, oft auch ein Wartungs- oder Inspektionspaket. Was genau dazugehört, steht im Vertrag Ihres Arbeitgebers.
Warum Leasing oft günstiger ist als der Kauf
Weil die Rate vom Bruttogehalt abgeht, sinken Ihre Lohnsteuer und Sozialabgaben. Dafür versteuern Sie die private Nutzung als geldwerten Vorteil, und der ist beim Fahrrad sehr niedrig: 1 % eines Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), abgerundet auf volle 100 Euro, pro Monat.
Ein Beispiel: Bei einer UVP von 3.000 Euro ist ein Viertel 750 Euro, abgerundet 700 Euro. Monatlich versteuert werden also nur 7 Euro. Diese Regel gilt für Räder, die zwischen 2019 und Ende 2030 überlassen werden.
Noch besser fahren Sie, wenn Ihr Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt stellt oder die Rate bezuschusst: Stellt er es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, ist die private Nutzung sogar ganz steuerfrei.
Wie viel Sie am Ende gegenüber dem Kauf sparen, hängt von Ihrem Gehalt, Ihrer Steuerklasse, einem möglichen Zuschuss und dem Übernahmepreis ab. Die Anbieter haben dafür Rechner auf ihren Seiten. Ein Punkt gehört zur Ehrlichkeit dazu: Durch die Gehaltsumwandlung sinkt Ihr Bruttogehalt leicht, und damit auch Ihre Beiträge zur Rentenversicherung.
Welche Räder kann ich leasen?
Fast alles, was ein Fahrrad ist: Trekkingrad, Rennrad, Mountainbike, Lastenrad und natürlich Pedelecs, also E-Bikes mit Unterstützung bis 25 km/h. Viele Arbeitgeber erlauben auch Zubehör wie Schloss, Helm oder Taschen im Vertrag. S-Pedelecs bis 45 km/h gelten dagegen als Kraftfahrzeug; ob sie möglich sind, regeln Anbieter und Arbeitgeber.
Und nach 36 Monaten?
Am Ende der Laufzeit geben Sie das Rad zurück oder übernehmen es. Viele Anbieter machen dafür ein Übernahmeangebot zu einem Restwert, der meist bei einem kleinen Teil des ursprünglichen Preises liegt. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, das Angebot kommt vom Anbieter. Alternativ starten Sie direkt einen neuen Vertrag mit einem neuen Rad.
Dienstrad-Leasing bei Bikedealz.online: in vier Schritten
- Rad auswählen: Suchen Sie sich Ihr Fahrrad oder E-Bike im Shop aus. Es gelten die normalen Preise inklusive Mehrwertsteuer.
- Leasing wählen: In der Kasse wählen Sie die Zahlart „Dienstrad-Leasing“ und Ihren Anbieter. Unterstützt werden JobRad, Bikeleasing-Service, Lease a Bike, Businessbike, Eurorad, Deutsche Dienstrad, mein-dienstrad.de und Company Bike; fehlt Ihrer, wählen Sie „Sonstiger Anbieter“.
- Angebot freigeben: Wir erstellen das Angebot für das Portal Ihres Anbieters. Sie und Ihr Arbeitgeber geben es dort frei.
- Losfahren: Nach der Freigabe versendet der Partnerhändler Ihr Rad, Fahrräder in der wiederverwendbaren Mehrweg-BikeBox.
Leasing ist bei uns ab einem Bestellwert von 799 Euro möglich und gilt für Bestellungen mit einem Fahrrad oder E-Bike. Alle Details finden Sie auf unserer Seite Dienstrad-Leasing.
Checkliste vor dem Leasing
- Bietet mein Arbeitgeber Dienstrad-Leasing an, und mit welchem Anbieter?
- Gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber?
- Was ist in der Rate enthalten: Versicherung, Wartung, Pannenhilfe?
- Wie viele Räder darf ich leasen, und ist Zubehör erlaubt?
- Was passiert bei Jobwechsel oder längerer Krankheit? Die Regelung steht im Überlassungsvertrag.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Ihre genaue Ersparnis berechnet der Rechner Ihres Leasinganbieters.